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Digitales Versorgungsgesetz ist in Kraft getreten

Mrz 17, 2022 | Blog

Seit dem 19. Dezember 2019 ist das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft getreten.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können nun von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dafür gibt es klare Regeln und Vorgaben.

Hersteller von Gesundheitsanwendungen stellen einen Antrag zur Prüfung dieser Anforderungen an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden und somit erstattungsfähig zu sein.

Doch welche Anforderungen muss eine DiGA eigentlich erfüllen? Wie läuft die Antrags- und Zertifizierungsprozedur ab? Wie funktioniert der Abrechnungsprozess? Wie erfolgt die Erstattung für die DiGA Anbieter?

Insbesondere mit dem kompletten Abrechnungsprozess hat sich die Terranet DIGA Abrechnung GmbH seit vielen Monaten beschäftigt und hat dafür, unter den strengen verbindlichen und regulatorischen Anforderungen und Voraussetzungen, VeriDiGA entwickelt. Somit kann mit VeriDIGA einfach, sicher und unkompliziert der gesamte Abrechnungsprozess gegenüber den Krankenkassen erfolgen.