

Freischaltung und Abrechnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen
Für DiGA Hersteller gibt es klare und verbindliche Vorgaben der gesetzlichen Kostenträger. So müssen Sie für Ihre Digitalen Gesundheitsanwendungen eine elektronische Freischaltung und Abrechnung sicherstellen.
Die Lösung: VeriDiGA
Wir übernehmen für Sie die App-Freigabe und stellen die notwendige Code-Validierungs-Schnittstelle bereit. Darüber hinaus übernehmen wir die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen und stellen die XRechnungs-Abrechnungsschnittstelle bereit. So können Sie sich als DiGA-Hersteller auf Ihre smarten und innovativen Produkte konzentrieren.

Einfach

Sicher
Konform verschlüsselt und Made in Germany. Sowohl Server als auch Infrastruktur stehen in Deutschland. Datenschutz und Zahlungssicherheit von Beginn an.

Schnell
Professionelle tagesaktuelle Übersichten, Analyse- Tools und Auswertungen. Kurze Wege, flexibles Team, schnelle Erreichbarkeit.

Unkompliziert
Übernahme der alltäglichen Vorgänge rund um Freischaltungen, Rechnungen und Zahlungen sowie die Kommunikation mit den gesetzlichen Kostenträgern.
DiGA Abrechnung mit VeriDiGA
Die Terranet DiGA Abrechnung GmbH organisiert für Sie eine konforme App-Freigabe und den gesamten Abrechnungsprozess gegenüber den Krankenkassen. Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise im Gesundheitswesen und greifen Sie auf unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit und Abrechnung mit Krankenkassen zu. Denn der Abrechnungsprozess mit Krankenkassen und gesetzlichen Kostenträgern ist aufwändig, umfangreich und komplex.
Professionelles und flexibles Team
20-jährige Expertise im Gesundheitswesen
langjährige Erfahrung mit Abrechnungen gegenüber Krankenkassen

Wir unterstützten Sie im DiGA-Abrechnungsprozess

Validierung und Verifizierung des App-Freischaltcodes
Eine erfolgreiche Validierung ist Voraussetzung für die Einreichung und Erstattung durch die Krankenkassen.

Kompletter DiGA Abrechnungsprozess
Abrechnung, Abstimmung und Kommunikation mit den Krankenkassen und gesetzlichen Kostenträgern, darum kümmern wir uns. Erstellung und Übermittlung konformer Abrechnungen, X-Rechnung, Überwachung der Zahlungsflüsse, Kundenabrechnung, Forderungsmanagement.

Transparente Dokumentation
Tagesaktueller „Sales Report“

Transparente Dokumentation
Tagesaktueller „Technical Report“
Wir begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten DiGA Entwicklungs- und Vermarktungsprozess
Von der Begleitung in Antrags- und Zertifizierungsphase über die Umsetzung bis hin zu Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Von der Idee bis zur Erstattung.

Häufig gestellte Fragen
Wofür wird ein Freischaltcode benötigt?
Die Voraussetzung für die Kostenübernahme und damit Erstattung durch die Krankenkassen ist ein validierter und verifizierter Freischaltcode.
Wie sieht das Prüfverfahren für eine DiGA aus?
Bevor eine DiGA in das Verzeichnis aufgenommen werden kann, muss der Hersteller eine CE-Zertifizierung als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko erhalten haben. Hiermit ist gesichert, dass ihre Marktzulassungsvoraussetzung hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit, klinischer Bewertung, Qualitätssicherung und Risikobewertung überprüft und bestätigt wurde. Dies ist die Voraussetzung, um dann im zweiten Schritt vom BfArM im sogenannten Fast-Track-Verfahren geprüft zu werden. Hierbei handelt es sich um einen definierten Bewertungszeitraum (aktuell von höchstens drei Monaten nach Eingang des Antrags). Es werden zum einen konkrete für die DiGA definierte Anforderungen geprüft, u.a. Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit. Ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen dieser Prüfung ist ein Nachweis über die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte, dieser Nachweis muss vom Hersteller der Anwendung erbracht werden. Liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine ausreichenden Nachweise vor, räumt das BfArM eine Übergangslösung ein. Liegen vielversprechende Daten für positive Versorgungseffekte vor und sind weitere Anforderungen erfüllt, kann der Hersteller einen entsprechenden Antrag auf vorläufige Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis stellen. Die notwendigen Studien müssen dann innerhalb eines Jahres nachgereicht werden, in Ausnahmefällen kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Wie erhalten die Patient:innen eine DiGA?
Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten, eine DiGA zu erhalten. Variante 1: Ärzt:in verordnet die passende DiGA per Rezept. Patient:in reicht das Rezept bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein und erhält einen Freischaltcode zur Aktivierung. Variante 2: Die Patient:in wählt die spezifische DiGA entsprechend der Diagnose eigenständig aus dem Verzeichnis und beantragt diese bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese prüft den Versicherungsstatus und den Leistungsanspruch entsprechend der vorliegenden Diagnose. Hier muss möglicherweise der Versicherte einen entsprechenden Nachweis über die Indikation vorlegen. Besteht ein Anspruch, übermittelt die Krankenversicherung ebenfalls den Freischaltcode für die Aktivierung der DiGA.